Die Nachstellung ist nach § 238 Abs. 1 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe und damit mit höherer Strafe als die Bedrohung und die Beleidigung bedroht, deren Strafrahmen jeweils von Geldstrafe bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe reicht. Sie stellt daher das schwerste der verwirklichten Delikte dar.
24.06.2021 - wie im Beitrag unten berichtet, beobachtet, verfolg, denunziert,
stalket mich Herr Irlbeck seit Jahren. Wie ich unten kurz die gesetzliche
Lage angerissen haben, sind diese Aktivitäten, alles strafbar.
Dennoch stellt mir Herr Irlbeck bis zu heutigen Stunde nach.
Wie die Auswertung meines Providers, RA und meiner Wenigkeit ergab,
denkt Herr Irlbeck, bis auf die Schlafenszeiten, ununterbrochen an mich. Morgens,
gleich nach dem Aufstehen, schaut sich Herr Irlbeck als Erstes meine
Internetseiten an und überprüft, ob ich etwas Neues veröffentlicht habe.
Kurz vor dem Schlafengehen, um Mitternacht, schaut Herr Irlbeck
abschließend nochmals meine Internetseiten an. Innerhalb dieses Zeitraums,
von morgens bis in die Nacht, ruft Herr Irlbeck, wie ein Geisteskranker,
wie ein Gestörter, wie Psychopath, ununterbrochen meine Seiten auf.
Er verfolgt meine Aktivitäten mit drei verschieden Geräten.
Mit seinem Desktop-PC mit dem Namen „Thomas Irlbeck“, mit seinem Tablet, „Thomas Irlbeck-tablet“
und mit seinem Mobiltelefon „Thomas Irlbeck-mobile“. Um nicht immer wieder meine
Internetadressen eintippen zu müssen, hat sich Herr Irlbeck eine sogenannte
Kachel gebastelt, die mit Internetadressen von Seite, die er häufig aufruft,
hinterlegt sind. Einige Icons sind auch mit Internetadressen zu meinen Seiten hinterlegt.
Den ganzen Tag über, von zu Hause, oder auch von unterwegs, schaut sich der kranke Mann,
meine Internetseiten an. Durch seinen extrem krankhaften Neid, dass ich etwas veröffentlichen könnte,
was er nicht hat, klickt er mich am Tag, zehn, fünfzehn oder gar zwanzig Mal an. I
Im Monat sind das gemäß der Statistik meines Providers, 350 – 450 Mal.
In der Zugriffstatistik meines Providers, steht Herr Irlbeck bei fast allen meiner Internetseiten, an oberster Stelle
meiner Besucherstatistik.
Dieses extreme, psychisch kranke Verhalten von Herrn Irlbeck, ist ohne jede Diskussion strafbar.
Strafbar – und zur Rechenschaft gezogen werden, können aber nur Person, die Strafmündig sind.
Genau da aber beißt sich die Katze in den Schwanz.
Ein ausführlicher Bericht zum Stalker Irlbeck folgt noch in den nächsten Regentagen.